Geschichte des Naturschutzes in Ostthüringen
Zur Geschichte des Naturschutzes in Ostthüringen bis 1990
Zum heimatgeschichtlichen Sonntagsgespräch im Monat März 2015 hatte der Vogtländische Altertumsforschende Verein Hohenleuben in Zusammenarbeit mit dem NABU- Kreisverband Gera- Greiz am 15.3.2015 in das Museum Hohenleuben-Reichenfels eingeladen.
Anlässlich der Vorstellung des Buches „Naturschutzgeschichte Thüringens. Lexikon der Naturschutzbeauftragten Band 4: Thüringen“ sprach Prof. Dr. Ing. H. Behrens, Hochschule Neubrandenburg, Fachbereich Landschaftswissenschaft und Geomatik zur „Geschichte des Naturschutzes in Ostthüringen bis 1990 unter besonderer Berücksichtigung des Kreisnaturschutzbeauftragten“.
Der Naturschutz, so wie er im heutigen Verständnis wahrgenommen wird, hat seine Wurzeln in einer über 100- jährigen Geschichte. In den vielen kleinen und großen Fürstenhäusern Thüringens hatte der Erhalt und die Pflege der Landschaft und der Tierwelt stets einen hohen Stellenwert, dienten doch Feld, Wald und Wiesen einerseits der Ernährung der Bevölkerung und auch andererseits der Ausübung der Jagd. Als Begründer des deutschen und europäischen Naturschutzes gilt allgemein der deutsche Botaniker Hugo Conwentz (1855- 1922). Anlässlich eines Vortrages vor der „Naturforschenden Gesellschaft“ in Danzig im März 1900 wurde der Gedanke des Naturschutzes öffentlich propagiert. Seine Ideen und Vorstellungen zum Erhalt von Naturdenkmälern führten auch 1904 in Schweden zur Verabschiedung eines Naturschutzgesetzes und 1913 in Böhmen und Mähren zur Gründung von Naturschutzorganisationen. Eng verbunden mit dem Naturschutz in Thüringen sind solche Persönlichkeiten wie Prof. Franz Neureuter (Heiligenstadt), Albert Reichardt (Erfurt) oder aber auch Emil Hamann (Greiz). Dazu zählt ebenso der in Meiningen tätige Fritz Koch. 1911 war er an der Gründung der Heimatschutz- Stiftung beteiligt und wurde 1923 erster Leiter der „Beratungsstelle für Heimatschutz und Denkmalpflege“ im Land Thüringen. Unter Heimatschutz war im Verständnis der zwanziger Jahre neben dem Schutz der Natur und der einheimischen Tierwelt auch die Erhaltung des Landschaftsbildes, der Sitten und Gebräuche und der geologischen Denkmale zu verstehen. Mit dem Reichsnaturschutzgesetz vom26. Juni 1935 wurde deutschlandweit ein zentrales Gesetz geschaffen, dass den Schutz und die Pflege der heimatlichen Natur amtlich regelte. Mit diesem Gesetz wurden auch erstmals Landschaftsschutzgebiete definiert und der Artenschutz per Gesetz geregelt. Zudem wurden die Aufgaben und Kompetenzen der Kreisnaturschutzbeauftragten neu festgelegt. In Gera arbeitete der Lehrer Karl Franz von 1941 bis 1946 als Kreisnaturschutzbeauftragter. In dieser Zeit war er an der Erarbeitung von ca. 30 Vorschlägen für Naturschutzgebiete in unserer Region beteiligt. Unter seiner Mitwirkung kam es zur Sicherung des Langenberger Hausberges, der Lasur bei Pforten und des Osthanges des Hainberges. Im damaligen Landkreis Greiz arbeitet von 1941 bis 1945 Dr. Erich Martin als Kreisnaturschutzbeauftragter.
Nach dem Krieg galt das Reichnaturschutzgesetz von 1935 als „politisch unbelastetes“ Gesetzeswerk in der DDR noch bis 1954 und wurde dann durch ein eigenständiges Naturschutzgesetz abgelöst. Im Jahre 1970 trat dann das Landeskulturgesetz in Kraft. Neu waren darin die Kompetenzen von Orts- Naturschutzbeauftragten und Naturschutzhelfern für spezielle Gebiete festgelegt. Heute sind der Schutz, die Pflege, die Entwicklung und die Wiederherstellung von Natur und Landschaft im Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft und im Bundesnaturschutzgesetz verankert. Die Stelle des Kreisnaturschutzbeauftragten die über viele Jahrzehnte hinweg die Arbeit vor Ort koordinierte ist heutzutage dem jeweiligen Landratsamt als administrative Stelle zugeordnet. 18.03.2015/ J. Zorn