JHV und Festvortrag „Hexen in Thüringen“
25. Jahreshauptversammlung des VAVH mit Festvortrag zum Thema Hexenprozesse in Thüringen
Zur 25. Jahreshauptversammlung seit Wiederaufnahme der Vereinstätigkeit im Jahre 1989 trafen sich die Mitglieder des Vogtländischen Altertumsforschenden Vereins Hohenleuben am 16 August 2014 im Museum Hohenleuben- Reichenfels. Traditionsgemäß wird mit der Jahreshauptversammlung das abgelaufene Vereinsjahr 2013/2014 beendet und die Aufgaben für das kommende Vereinsjahr festgelegt. Darüberhinaus waren zahlreiche Gäste zu dieser Veranstaltung anwesend. In seinem Rechenschaftsbericht ging der Vereinsvorsitzende Dr. U. Hagner auf die im vergangenen Jahr geleistete Arbeit ein. So tragen die monatlich stattfindenden heimatgeschichtlichen Sonntagsgespräche, die Maiexkursion zur Burg Brandenburg und nach Creuzburg bzw. die Herbstexkursion nach Arnstadt zur Bereicherung des kulturellen Lebens in der Region bei. Durch den Schriftenaustausch mit Partnervereinen, die heimatgeschichtlichen Forschungen und die zahlreichen Publikationen seiner Mitglieder tritt der Verein nach außen hin auf. Ein besonderer Schwerpunkt des Rechenschaftsberichtes waren die Aktivitäten zum Erhalt des Museums Hohenleuben-Reichenfels. Die angespannte Finanzsituation der Stadt Hohenleuben als Eigentümer des Museums erfordern neue Wege, um das Museum auch weiterhin zu erhalten. Beide Seiten, die Stadt Hohenleuben und der VAVH sind bereit, gemeinsam neue Möglichkeiten zu erschließen. Der Verein hat eine Initiative zum Erhalt des Museums gestartet und bittet alle Interessierten um aktive Unterstützung. Mit einer Unterschriftensammlung und der verstärkten Öffentlichkeitsarbeit soll auf die schwierige Situation aufmerksam gemacht werden und um den Erhalt des Museums Hohenleuben- Reichenfels gekämpft werden.
Traditionsgemäß beschließt der Festvortrag die alljährliche Jahreshauptversammlung. Zum Thema „Hexenprozesse in Thüringen“ sprach Prof. Dr. G. Lingelbach, FSU Jena. Hexen sind ein immer wiederkehrendes Thema, wie zum Beispiel in den Märchen der Gebrüder Grimm (Hänsel und Gretel), Mephisto in Goethes Faust, die Brockenhexen oder alljährlichen Feiern zur Walpurgisnacht. Besondere Bedeutung erlangte die Hexenverfolgung und die Hexenprozesse im Mittelalter. Am Beispiel des Mülverstedter Hexenprozesses (Mülverstedt bei Bad Langensalza) von 1658 zeigte der Referent das Rechtsverständnis und das Wirken der Gerichtsbarkeit im 17. Jahrhundert. Das Dorf Mülverstedt hat im 30-jährigen Krieg durch umherziehende Soldaten besonders zu leiden, es wird 1640 erneut von der Pest heimgesucht und im Jahre 1658 tritt zudem eine Mäuseplage auf, die sämtliche Nahrungsmittelvorräte vernichtet. Diese unerklärbaren Ereignisse können sich die Dorfbewohner nur mit Zauberei und Hexerei erklären. Eine Schuldige ist schnell gefunden. Barbara Wenzel soll von ihrer Nachbarin Christine Spiering das „Mäusemachen“ gelernt haben. Beide werden verhaftet und unter der Folter gestehen beide die ihnen vorgeworfene Hexerei. Am17. Dezember 1658 wird zunächst Christine Spiering als Hexe auf dem Scheiterhaufen verbrannt, 4 Tage später Barbara Wenzel. Beide Frauen wie so viele andere in den Hexenprozessen Verurteilte waren entweder durch Denunziation, Aberglaube, Intrigen oder Nachbarschaftsstreitigkeiten in die Mühlen der Justiz geraten. Rechtsgrundlage aller Hexenprozesse war der Artikel 109 der Carolina, das nach Kaiser Karl V. benannte erste deutsche Strafgesetzbuch von 1532. Hierin war festgeschrieben, dass „schadensstiftende Zauberei“ mit dem Feuertod zu bestrafen war. Bereits im Jahr 1486 hatte der Dominikaner Heinrich Kramer in seiner „Hexenhammer“ genannten Veröffentlichung die theoretische Legitimation der Hexenverfolgung begründet. Dieses Buch wurde bis ins 17. Jahrhundert hinein in insgesamt 29 Auflagen herausgegeben. In Thüringen sind von 1526 bis 1731 ca. 1500 Hexenprozesse bekannt. Erst im 18 Jahrhundert ebbte die Welle der Hexenverfolgungen ab. Sowohl die Verbesserung der Lebensverhältnisse, ein tieferes Naturverständnis durch die aufkommenden Naturwissenschaften und der allgemeine gesellschaftliche Fortschritt beendeten dieses „schwarze Kapitel“ deutscher Rechtsgeschichte. 18.08.2014/J. Zorn