Regionale Familienforschung
Regionale Familienforschung – das geplante Ortsfamilienbuch von Berga/Elster
Zum ersten heimatgeschichtlichen Sonntagsgespräch des Vogtländischen Altertumsforschenden Vereins Hohenleuben im neuen Jahr sprach am 18. Januar 2004 der bekannte Familienforscher Dr. F. Reinhold, Obergeißendorf über seine Arbeit im Rahmen des geplanten Ortsfamilienbuches für Berga/ Elster.
Ortsfamilienbücher stellen für die Genealogen eine wichtige Quelle ihrer Arbeiten dar. Ausgangspunkt vieler bisher erstellter Ortfamilienbücher sind die Kirchenbücher.
Nach der Reformation wurde in der evangelischen Kirche begonnen getrennte Tauf-, Trau – und Totenbücher zu führen (nachweisbar ab 1548 in Sachsen). Nach dem Konzil von Triest (1545- 1552) wurden in der katholischen Kirche ebenfalls Kirchenbücher geführt. Diese Personenregister wurden aber nach keinen einheitlichen System geführt, so dass vergleichende Auswertungen äußerst kompliziert sind. Seit dem 19. Jahrhundert werden dann auch bedingt durch den weiteren Ausbau der Staatsverwaltung die Familienregister eingeführt (ab 1807 in Württemberg). Bis Mitte des 20. Jh. gibt es dann sogenannte Ortssippenbücher, in denen nach einem einheitlichen System die Personenregister geführt sind, neben den Geburts- und Sterbedaten, Termin der Eheschließung finden sich auch Angaben zum ausgeübten Beruf. Zur Vereinheitlichung wurden damals spezielle vorgedruckte Karteikarten verwendet.
Ortsfamilienbücher gibt es bereits unter anderem für Meuselwitz, Pahnstangen, Martinfeld, Syrau/ Frotschau u.a. Die Erstellung der Ortsfamilienbücher wird unterstützt von der Arbeitsgemeinschaft Mitteldeutsche Familienforschung. Vielfältige Auswertungen ermöglichen die wissenschaftliche Nutzung dieser Unterlagen. Möglichkeiten bestehen u. a. in der medizinischen Auswertung, der Vererbungsgewohnheiten, der Lebenserwartung, der Besitzstände, der Begabtenförderung, der sozialen Herkunft, der Mobilität, der Sozialgeschichte u. v. m. Das von Dr. Reinhold bearbeitete Ortsfamilienbuch von Berga beruht auf dem Geburtsregister ab 1571, dem Heiratsregister ab 1659 und dem Sterberegister ab 1654. Ausgewertet wurden diese Unterlagen bis zum Jahre 1696. Es sind insgesamt 805 Familien akribisch erfasst, durchnumeriert und ihre Beziehungen untereinander untersucht. Das Ortsfamilienbuch beinhaltet neben der alphabetischen Zuordnung nach dem phonetischen Alphabet ein Ortsregister, ein Berufsregister, ein Register über Besonderheiten wie Krankheiten und außergewöhnliche Todesfälle, Mehrlingsgeburten, Vergehen und Schmähungen.
Am praktischen Beispiel von einigen Familiennamen verdeutlichte er seine Untersuchungen. Mit einem herzlichen Applaus dankten die Zuhörer dem Referenten Herrn Dr. Reinhold für seine interessanten Ausführungen.
20.01.2004/J. Zorn