Vogtländische Archive
Archive – Schatzkammer und Gedächtnis der Geschichte
Ein für Heimatforscher und Ortschronisten äußerst interessantes Thema stand am 17. Februar 2013 auf dem Veranstaltungsprogramm des Vogtländischen Altertumsforschenden Vereins zu Hohenleuben. Frau Unger vom Kreisarchiv des Vogtlandkreises Schloß Voigsberg sprach über den Einfluß der politischen und territorialen Verwaltungsstrukturen auf das Archivwesen in Vergangenheit und Gegenwart am Beispiel des Kreisarchives des heutigen Vogtlandkreises.
Das Kreisarchiv des Vogtlandkreises befindet sich seit dem Jahr 2005 in den eigens dafür neu sanierten Räumen auf Schloß Voigtberg in Oelsnitz. Über die modern eingerichteten Räumlichkeiten und die Möglichkeiten der Archivnutzung durch Heimat – und Geschichtsforscher konnten sich die Vereinsmitglieder des VAVH bereits anläßlich der Maiexkursion 2012 selbst ein Bild machen.
Der historische Teil des Archives umfasst zur Zeit an die 5600 laufende Meter Archivgut aus dem 16. Jahrhundert bis in die heutige Zeit. Darüber hinaus befinden sich im Bestand ca. 2400 Karten und Pläne, 11000 Fotos bzw. Dias und über 14000 Bücher. Im Kreisarchiv werden die Archivbestände der ehemaligen Kreise Auerbach, Klingenthal, Oelsnitz, Plauen- Land und Reichenbach von 1952 bis 1990, ca. 180 Gemeindebestände von 1526 bis 1990, über 150 Bestände und Sammlungen von 1625 bis 2007 aus Schulen, Kinder- und Pflegeheimen, Genossenschaften und Kultureinrichtungen und nicht zuletzt Nachlässe heimat- und familiengeschichtlicher Forschungstätigkeit von Privatpersonen aufbewahrt.
Staatliche Archive verwahren die Unterlagen der Verwaltungen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich, Kreisarchive die Akten der heutigen Landkreise sowie deren Vorgänger, die Räte der Kreise und deren untergeordnete Einrichtungen. Mit der Verwaltungsreform vom 23.7.1952 wurden auf dem Gebiet der ehemaligen DDR die Bezirke und als unterste Verwaltungsbehörde die Kreise geschaffen. Die früheren Länder Mecklenburg- Vorpommern, Brandenburg, Sachsen- Anhalt, Sachsen, Thüringen wurden in 14 Bezirke und 217 Kreise neu aufgegliedert; es entstanden die drei sächsischen Bezirke Dresden, Karl- Marx- Stadt und Leipzig mit insgesamt 48 Kreisen und die drei thüringischen Bezirke Erfurt, Gera und Suhl mit insgesamt 32 Kreisen. Jeder dieser Kreise verfügte über ein eigenes Kreisarchiv mit gleicher Aufgabenstruktur. Gleichzeitig mit der Verwaltungsreform von 1952 verloren aber auch die Staatsarchive der ehemaligen Länder, die aus den Archiven der Fürstentümer hervor gegangen waren ihre Bindung an die Verwaltungsstrukturen und wurden von nun an als „Historische Staatsarchive“ geführt. Mit der politischen Wende 1989/1990 und der föderalistischen Gliederung der Verwaltungsstrukturen wurden auch die Zuständigkeiten der Archive neu geregelt. Der Aufbau des Landesarchivwesens in Thüringen ist in dem Archivgesetz vom 23. April 1992 festgeschrieben. In Fortführung der Tradition wurden in den ehemaligen Residenzstädten die Staatsarchive wieder eingesetzt. Dem Staatsarchiv Greiz beispielweise ist nach mehrfachen Wechsel der Zuständigkeiten (bis 1918 für die Fürstentümer Reuß jüngere Linie und Reuß ältere Linie und deren Vorgängerterritorien im gesamten Vogtland, von 1920 bis 1952 für die Kreise Greiz, Gera- Land, Gera- Stadt und Schleiz zuständig) nun der heutige Landkreis Greiz zugeordnet..
Neben den staatlichen Archiven gibt es darüberhinaus Archive der verschiedensten Trägerschaften, es gibt die Kirchenarchive, Wirtschaftsarchive, Universitäts- und Hochschularchive, Archive wissenschaftlicher und kultureller Einrichtungen, Museen usw. Besonders wichtig ist es aber auch Sammlungen und Nachlässe von Vereinen, Privatpersonen bzw. Familienarchive zu bewahren, zu archivieren und als Zeitzeugen und wertvolles Kulturgut für die Nachwelt zu erhalten.
18.02.2013/Jürgen Zorn